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Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Geltung dieser Bedingungen
    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung einschließlich der zukünftigen zwischen dem Besteller (im Folgenden: Gast) und der Goodman's Living GmbH, Berlin (im Folgenden kurz: Boardinghouse oder auch G.L.). Dies erfasst Boardinghouse- Aufnahmeverträge und sämtliche anlässlich der Durchführung dieser Verträge erbrachten Leistungen in bzw. auf sämtlichen jeweils zum Goodman's Living gehörenden Gebäuden und Flächen.
    2. Für die Reservierung und Inanspruchnahme der Zimmer des Goodman's Living gelten jeweils gesonderte Bestimmungen.
    3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung. Ihnen wird widersprochen.
  2. Vertragsschluss
    1. Angebote des Boardinghouses sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.
    2. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Studio / das Apartment / das Zimmer (im Folgenden zusammenfassend: Zimmer) nach Antrag des Gastes durch Annahme des Boardinghouses gebucht oder, falls eine Buchungsbestätigung aus Zeitgründen nicht erfolgen konnte, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Ist der buchende Gast nicht gleichzeitig der Nutzer, so haften der buchende Gast und der Nutzer dem Boardinghouse als Gesamtschuldner für die Verpflichtungen aus der Buchung.
    3. Es steht dem Boardinghouse frei, eine Buchung schriftlich zu bestätigen. Stornierungen und vergleichbare Erklärungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
    4. Ist der Gast Unternehmer, ist für den Inhalt von Buchungen ausschließlich die schriftliche Buchungsbestätigung des Boardinghouses maßgeblich, sofern der Gast nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen. Eine Mitteilung an das Boardinghouse ist auf jeden Fall dann nicht mehr unverzüglich, wenn sie diesem nicht innerhalb sieben Tagen zugegangen ist.
    5. Bei Gruppenbuchungen (ab 5 Personen) ist der Veranstalter verpflichtet, dem Boardinghouse bis spätestens 7 Tage vor Ankunft eine Teilnehmerliste zukommen zu lassen.
  3. Salvatorische Vertragsklausel

    1. Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im Übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle jeweils die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Gastes ersetzt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke in dem jeweiligen Vertrag oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Bereitstellung und Abreise
    1. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Boardinghouse das Recht vor, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
    2. Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer bzw. Räumlichkeiten besteht nicht. Sind in der Buchungsbestätigung bestimmte Zimmer zugesagt, sind diese aber nicht verfügbar, so kann das Boardinghouse gleichwertigen Ersatz im Haus zur Verfügung stellen. Weitergehende Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen.
    3. Eine Unter- oder Weitervermietung der Zimmer ist ausgeschlossen. Die Belegung der Zimmer mit mehr als der gebuchten Personenanzahl bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Boardinghouses.
    4. Der Gast ist verpflichtet, sich bei der Anreise auszuweisen, eine entsprechende Sicherheitsleistung (gültige Kreditkarte mit Deckungsrahmen in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten des Aufenthalts, Depositzahlung oder ähnliches) an der Rezeption zu hinterlegen und den polizeilichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben.
    5. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Boardinghouses und gegen Berechnung mitgebracht werden.
    6. Die Abreise muss am Abreisetag spätestens bis 11:00 Uhr erfolgen; zu diesem Zeitpunkt muss das Zimmer geräumt sein. Die Inanspruchnahme der Zimmer nach 11:00 Uhr am Abreisetag kann das Boardinghouse im Falle der Inanspruchnahme bis 14 Uhr mit dem Tagespreis (Logispreis / Listenpreis) und ab 14 Uhr mit dem vollen Übernachtungspreis berechnen. Der Gast verpflichtet sich zur Zahlung dieses zusätzlichen Entgelts.
    7. Eine Verlängerung des Aufenthaltes über den im Aufnahmevertrag vereinbarten Zeitraum hinaus ist nur nach vorheriger rechtzeitiger Absprache mit der Rezeption möglich. Diese Absprache soll mindestens vor Ablauf der Hälfte des Aufenthaltszeitraumes erfolgen und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die Rezeption. Die schriftliche Bestätigung gilt als Vertragsverlängerung im Sinne des Aufnahmevertrages. Ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht grundsätzlich nicht.
  5. Stornierung
    1. Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich. Für eine Stornierung von reservierten Zimmern und/oder Leistungen gelten die nachfolgend genannten Bedingungen. Die Zahlungsverpflichtung des Gastes beim Aufnahmevertrag reduziert sich dabei nicht um die tatsächlich ersparten Aufwendungen des Boardinghouses, sondern nach Maßgabe dieser Bedingungen. Auf Ziffer 2.3 dieser Bedingungen wird verwiesen. Eine teilweise Stornierung von reservierten Zimmer und/oder Leistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
    2. Für Reservierungen bis 6 Übernachtungen pro Zimmer außerhalb von Messe- und Sonderzeiträumen ist eine kostenfreie Stornierung bis 18 Uhr am Anreisetag möglich. Im Falle einer späteren Stornierung reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 90 % des Wertes der bestellten Leistungen, bei reinen Übernachtungen auf 90 % des Übernachtungspreises der 1. Nacht. Nimmt der Gast die Leistung nicht in Anspruch, ohne eine schriftliche Stornierung einzureichen, reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 90 % des Wertes der bestellten Leistungen, bei reinen Übernachtungen auf 90 % des Übernachtungspreises der 1. Nacht. Die Reduzierungen verstehen sich vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.5.
    3. Für Reservierungen zwischen 7 und 27 Übernachtungen pro Zimmer ist eine kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor dem Beginn des Leistungszeitraums (geplante Anreise) möglich. Im Falle einer Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt beträgt die Zahlungsverpflichtung des Gastes 90 % der vereinbarten Gesamtsumme. Nimmt der Mieter die Leistung nicht in Anspruch, ohne eine schriftliche Stornierung einzureichen, reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 90 % der vereinbarten Gesamtsumme. Die Reduzierungen verstehen sich vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.6.
    4. Für Reservierungen ab 28 Übernachtungen pro Zimmer ist eine kostenfreie Stornierung bis 14 Tage vor dem Beginn des Leistungszeitraums (geplante Anreise) möglich. Im Falle einer Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt beträgt die Zahlungsverpflichtung des Gastes 90 % der vereinbarten Gesamtsumme. Nimmt der Mieter die Leistung nicht in Anspruch, ohne eine schriftliche Stornierung einzureichen, reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 90 % der vereinbarten Gesamtsumme. Die Reduzierungen verstehen sich vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.6.
    5. Für Gruppen (≥ 5 Zimmer) oder für Reservierungen von Zimmern für Messe- und Sonderzeiträume ist eine kostenfreie vollständige Abbestellung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Beginn des Leistungszeitraums möglich. Im Falle einer Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 90 % des vereinbarten Preises für das Gesamtkontingent. Nimmt der Mieter die Leistung nicht in Anspruch, ohne eine schriftliche Stornierung einzureichen, wird der gesamte Arrangementpreis für das Gesamtkontingent in Rechnung gestellt. Die Reduzierungen verstehen sich vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.6.
    6. Das Boardinghouse wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Gelingt dem Boardinghouse eine erneute Vermietung der Zimmer für den vereinbarten Leistungszeitraum, so reduziert sich die nach Ziffern 5.2 bis 5.5 bestehende Zahlungspflicht auf den Betrag, um den die Summe aus der fortbestehenden Zahlungsverpflichtung den Erlös aus der anderweitigen Vermietung den mit dem Gast vereinbarten Preis übersteigt. Eine Reduzierung ist maximal bis zur Höhe der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung möglich.
  6. Preise / Zahlungen / Aufrechnung / Abtretung
    1. Die Preise bestimmen sich nach der Preisliste des Boardinghouses, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung Geltung hat und gelten einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wurde in der Buchungsbestätigung ein Preis zugesagt, so ist dieser maßgeblich. Liegt die Buchung länger als 4 Monate zurück, kann das Boardinghouse den dort genannten Preis angemessen anpassen, höchstens aber um 5 %.
    2. Das Boardinghouse kann bei Buchung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung des Gastes verlangen.
    3. Rechnungen des Boardinghouses sind nach Rechnungszugang ohne Abzug zahlbar.
    4. Der Gast ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn der Gegenanspruch, auf den er sein Recht stützt, unbestritten ist oder wenn dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt worden ist. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Die Abtretung von Ansprüchen und Rechten des Gastes gegen das Boardinghouse an Dritte darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Boardinghouses erfolgen.
    5. Ausschließlich Gäste, die Zimmer / Leistungen des Boardinghouses im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Anspruch nehmen (Geschäftskunden innerhalb Deutschlands) haben die Möglichkeit, nach Prüfung der Bonität, eine Kreditvereinbarung mit dem Boardinghouse einzugehen. Aufgrund dieser Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang netto zahlbar. Nach diesem Zeitraum erfolgt eine schriftliche Zahlungserinnerung. Nach weiteren 14 Tage erfolgt eine erneute schriftliche Mahnung unter Hinzurechnung der Verzugszinsen und einer Mahngebühr von € 2,50. Nach weiteren 7 Tagen erfolgt eine erneute schriftliche Mahnung unter Hinzurechnung weiterer Verzugszinsen und einer Mahngebühr von € 5, mit dem Hinweis, bei nicht erfolgter Begleichung, die Forderung an ein Inkassounternehmen abzutreten. Das Boardinghouse behält sich ausdrücklich vor, die Sicherheitsleistung des wohnenden Gastes zur Tilgung der Forderung heran zu ziehen.
  7. Kündigung
    1. Das Boardinghouse kann aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
      • Vorauszahlungen nach Ziffer 6.2 nicht bis zum vereinbarten Datum (sofern keine Terminangabe spätestens 30 Tage vor Ankunft) geleistet werden;
      • höhere Gewalt, Streik, unverschuldete Betriebsstörungen oder andere von dem Boardinghouse nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
      • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel der Person des Gastes, des Veranstalters oder des Zwecks, gebucht werden;
      • das Boardinghouse begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Übernachtung / Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Boardinghouses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Boardinghouses zuzurechnen ist;
      • eine unerlaubte Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume vorliegt.
    2. Das Boardinghouse setzt den Gast von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis. In den vorgenannten Fällen der Kündigung entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Boardinghouses bleiben unberührt.
  8. Haftung
    1. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Boardinghouses, auch in technischen Einrichtungen und Konferenzräumen, hinterlassen werden, gelten nur dann als eingebracht, wenn sie ausdrücklich von einem berechtigten Mitarbeiter des Boardinghouses in Obhut genommen werden. In den Zimmern gilt als eingebracht, was der aus dem Vertrag berechtigte Gast eingebracht hat. Für nicht eingebrachte Gegenstände ist eine Haftung ausgeschlossen. Für Beschädigung oder Verlust eingebrachter Gegenstände und Materialien ist die Haftung des Boardinghouses auf 3.500 Euro beschränkt; für Geld, Wertpapier und Kostbarkeiten gilt eine Höchstgrenze von 800 Euro. Auch für diesen Anspruch wegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Sache gilt Ziffer 8.7. Gegenstände, die der Gast im Boardinghouse zurückgelassen hat, werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Boardinghouse verpflichtet sich, solche Gegenstände 6 Monate aufzubewahren. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein sichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. In allen anderen Fällen werden diese gegen Quittierung dem Finder ausgehändigt. Eine Haftung des Boardinghouses ist insofern ausgeschlossen.
    2. Das Boardinghouse bemüht sich, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Eine Haftung des Boardinghouses wegen der Folgen unterlassener Weckrufe ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt auch für den automatischen Weckcomputer.
    3. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Boardinghousegarage oder auf einem Boardinghouseparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Boardinghousegrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge haftet das Boardinghouse nicht. Eine Überwachungspflicht des Boardinghouses besteht nicht. Etwaige Schäden sind dem Boardinghouse unverzüglich anzuzeigen. Ziffern 8.6 gelten entsprechend.
    4. Unbeschadet der Regelungen in Ziffern 8.1 bis 8.3 ist die Haftung des Boardinghouses für Schäden gleich welcher Art (vertraglich oder deliktisch) ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht
      • für Schäden, die das Boardinghouse vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
      • in Fällen leichter Fahrlässigkeit für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie - vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 8.5 und Ziffer 8.6 - für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch das Boardinghouse beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht.
    5. In den Fällen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Boardinghouses - mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit - jedoch auf den vertragstypischen, für das Boardinghouse bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Boardinghouses für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Gastes zuzurechnen sind.
    6. Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise im Boardinghouse anzuzeigen. Ansprüche des Gastes sind innerhalb von 14 Tagen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Boardinghouse schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann er Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Schadensersatzansprüche des Gastes wegen leichter Fahrlässigkeit des Boardinghouses gem. den vorstehenden Ziffern 8.4 und 8.5 sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach Ablehnung der Ansprüche mit einem entsprechenden Hinweis durch das Boardinghouse oder deren Versicherer gerichtlich geltend gemacht werden.
    7. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen in den Ziffern 8.1 bis 8.6 gelten auch für die Haftung des Boardinghouses für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Boardinghouses.
    8. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit danach zwingend gehaftet wird.
    9. Soweit gesetzlich nicht zwingend anders vorgesehen, verjähren alle Haftungsansprüche aus oder in Zusammenhang mit der Anbahnung, dem Aushandeln, dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages ebenso wie sämtliche weiteren gesetzlichen, auch deliktischen Haftungsansprüche in einem Jahr ab dem Tag, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrag beendet wurde bzw. werden sollte.
  9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
    1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Goodman's Living GmbH.
    2. Im kaufmännischen Verkehr, wenn also der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Goodman's Living GmbH. Das gilt auch für den Fall, dass der Gast als Nichtkaufmann die Voraussetzung von § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung dem Boardinghouse nicht bekannt ist.
    3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
City Tax/ Übernachtungssteuer für Berlin
Für Buchungen ab dem 01.04. sind alle Gäste verpflichtet die City Tax bei einem Aufenthalt in Berlin zu zahlen. Bislang galt diese Regelung nur für touristische Aufenthalte.
Für getätigte Reservierungen vor dem 01.04. gilt die bisherige Regelung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Empfangsteam.
Wir freuen uns auf Sie.
Ihr Team vom GOODMANS´S LIVING
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